Angelsportverein Sägefisch e.V.
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Hinweiße

Im Gewässerverzeichnis 2018-2020 gibt es diverse Änderungen zu Gewässern und deren Beangelung. Im Folgenden besonders wichtige Änderungen im Bereich des Anglerverbandes Südsachsen Mulde/Elster e. V. ab 01.01.2018:

1.) Im Bereich von der Straßenbrücke Crossen bis zur WKA Niederschindmaas wird die Zwickauer Mulde ab 01.01.2018 als grüne Salmonidenstrecke C06-02 ausgewiesen und ist entsprechend den Regelungen der Gewässerordnung zu Salmonidengewässern zu beangeln.

2.) Das Salmonidengewässer gelb Zwickauer Mulde C07-01 wurde zur differenzierteren Fangauswertung in zwei Teilabschnitte unterteilt. Abschnitt I: Zwickauer Mulde C07-10 von Auslauf Talsperre Eibenstock bis zur Mündung Schwarzwasser. Abschnitt II: Zwickauer Mulde C07-01 von Mündung Schwarzwasser bis zum Wehr Wiesenburg.

3.) Die Talsperre Eibenstock C07-04 war bisher als grünes Salmonidengewässer ausgewiesen. Ab 01.01.2018 erhält die Talsperre Eibenstock den Status Verbandsvertragsgewässer mit der neuen Nummerierung C07-111 und ist ausschließlich von Vollzahlern mit dem Allgemeinen Erlaubnisschein des AVS als allgemeines Angelgewässer beangelbar.

4.) Die Freiberger Mulde C01-201 wird ab 01.01.2018 als grüne Salmonidenstrecke C01-05 ausgewiesen und ist entsprechend den Regelungen der Gewässerordnung zu Salmonidengewässern zu beangeln.

5.) Ab dem 01.01.2018 ist die Zufahrt zum Anglerparkplatz an unserem Eigentumsgewässer Stau Geringswalde C03-111 durch eine Schranke mit dem Schließsystem des Gewässerfonds des LVSA reguliert.

Die neue Gewässerordnung 2018-2020 enthält einige Anpassungen und Änderungen gegenüber der bisherigen Gewässerordnung. Im Folgenden zwei besonders wichtige Neuregelungen:

1.) In Salmonidengewässern (grün und gelb) des Gewässerfonds des LVSA e. V. dürfen ab 2018 alle verwendeten Köder, ob Flug- oder Spinnangeln, nur über einen einschenkligen, widerhakenlosen Einzelhaken verfügen! Ordentlich angedrückte Widerhaken gelten als widerhakenlos.

2.) Die drei Regionalverbände im LVSA e. V. haben sich auf eine einheitliche Regelung zur Beangelung grüner Salmonidengewässer geeinigt. Ab 2018 können alle grünen Salmonidengewässer und grünen Salmonidenstrecken im Rahmen des Gewässerfonds von vollzahlenden Mitgliedern der drei Regionalverbände Anglerverband Leipzig e. V., Anglerverband Elbflorenz Dresden e. V. und Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e. V. mit dem allgemeinem Erlaubnisschein nach den Regeln zum Salmonidenangeln und zu Salmonidengewässern gemäß Gewässerordnung beangelt werden.

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